Widerspruch zu Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Hinweise
Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglich- keit ein, in oben genannten Fällen der Weitergabe von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Gera, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, werden gebeten, folgende Hinweise zu beachten:
Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck pro Person durch ankreuzen der entsprechenden Felder und persönlich unterzeichnet einzulegen. Der Widerspruch kann an den Fachdienst Einwohnerwesen der
Stadt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera übersandt bzw. im StadtServiceH35, Heinrichstraße 35, 07545 Gera persönlich gestellt und abgegeben werden.
Der Widerspruch gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung (schriftlicher Widerruf) im Verantwortungsbereich der Stadt Gera unbefristet. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingelegte Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht nochmals eingelegt werden.
Die Vervielfältigung dieses Vordruckes ist ausdrück- lich erwünscht.

Wiederspruch-1

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