Stadt Gera: Haushalt wichtig für Investitionen und Bedarfszuweisungen
Ein genehmigter Haushalt und eine genehmigte Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes sind Voraussetzungen, dass die Stadt Gera Bedarfszuweisungen erhält und weiter investieren kann.
Aus diesen Gründen wurden keine Rechtsmittel gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltsatzung 2017 eingelegt. Seit dem Stadtratsbeschluss im März waren bis zur Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsicht Ende Juli bereits mehr als vier Monate vergangen. Ohne einen rechtswirksamen Haushalt würde die Stadt Gera im August bei der Vergabe der Bedarfszuweisungen durch das Land leer ausgehen. Beantragt wurden bereits im März 5,8 Millionen Euro.
Darüber hinaus ist der Haushalt wichtig, um dringend benötigte Investitionen zu beginnen, erläutert Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn. Dazu gehören u.a. die Einrichtung eines Ausweichobjektes als Voraussetzung für die Sanierung der Ostschule, der Bau der bereits seit vielen Jahren auf 30 km/h beschränkten Brücke im Zuge der B 92 Zoitzbergstraße, der Erwerb eines Tanklöschfahrzeuges, grundhafter Straßenausbau in Thränitz, Brückenbau am Eichberg, die Sicherung der Löschwasserbereitstellung im Gewerbegebiet Leumnitz sowie Hochwasserschutzmaßnahmen am Schoßbach.
Mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit im Jahresverlauf, die seit dem Haushaltbeschluss verstrichen war, ist es unerlässlich gewesen, die notwendige Handlungsfähigkeit herzustellen, um die Investitionen nicht zu gefährden.
Veröffentlichung: 23.08.2017