Widerspruch zu Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Hinweise Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglich- keit ein, in oben genannten Fällen der Weitergabe von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Gera, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, werden gebeten, folgende Hinweise zu beachten: Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck pro Person durch ankreuzen der entsprechenden …
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